Der besondere Tipp:
So erhalten Sie Wagnis- bzw. Beteiligungskapital (Venture Capital),
das nicht zurückgezahlt werden muss. Jetzt Antrag auf Zuteilung stellen!
Wir haben einen Wagniskapitalgeber gefunden, der Wagnis- bzw. Beteiligungskapital für Klein- und mittelständische Unternehmen
unbürokratisch zur Verfügung stellt.
Dieses Geld muss nicht zurückgezahlt werden!
So gibt’s in der Regel kurzfristig Geld:
Voraussetzungen 1. Sie sind Unternehmer. 2. Ihr Gewinn vor Steuern beträgt mindestens 100.000 Euro.
Ablauf Nach Einreichung des Antrags bei der VC-Gesellschaft und nach Prüfung Ihrer vorgelegten Unterlagen (z.B. Selbstauskunft, Schufa-Auskunft, Einkommens-
und Vermögensverhältnisse, Business-Plan) erfolgt eine Beteiligungszusage mit Regelung der Beteiligungsart (in der Regel: Stille Beteiligung) und Beteiligungshöhe sowie der Gewinnbeteiligung.
Keine banküblichen Sicherheiten Entscheidend ist nur die Ertragskraft Ihrer Firma! Sicherheiten sind nicht erforderlich.
In der Regel legt der Kapitalgeber auch Wert darauf, dass die Firma durch eine qualifizierte Beratung umfassend betreut wird. Schließlich
liegt es auch im natürlichen Interesse des Kapitalgebers, die Erträge des unterstützten Unternehmens zu steigern, da er ja anteilig profitiert.
Verwendungszweck Sie erhalten Liquidität
- zur Stärkung des Eigenkapitals!
- zur Rückzahlung von Krediten, um unabhängiger von Banken zu werden!
- um in hart umkämpften Märkten zu bestehen!
- zum Aufbau einer zuverlässigen, eigenen Altersversorgung!
- damit Sie noch erfolgreicher werden!
Beispiele Bei einem jährlichen Gewinn von 100.000 Euro vor Steuern erhalten Sie ein Wagniskapital von rund 275.000 Euro in 10 Raten innerhalb von 5 Jahren.
Ihr nach Abzug aller Gewinnanteile bei einem jährlichen Gewinn von 100.000 Euro verbleibender Netto-Geldbetrag nach Steuern
: mindestens 144.000 Euro
Bei einem jährlichen Gewinn von 200.000 Euro vor Steuern erhalten Sie ein Wagniskapital von rund 550.000 Euro in 10 Raten innerhalb von 5
Jahren.
Ihr nach Abzug aller Gewinnanteile bei einem jährlichen Gewinn von 200.000 Euro verbleibender Netto-Geldbetrag nach Steuern
: mindestens 315.000 Euro
Bei vorliegenden Beispielen wurde unterstellt, dass sich im Laufe von 5 Jahren der Gewinn nicht erhöht. Deshalb handelt es sich um
Mindestbeträge. Steigt hingegen erwartungsgemäß der Gewinn an, erhöht sich entsprechend der Ihnen verbleibende Netto-Geldbetrag!
Was ist zu tun?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie Wagnis- bzw. Beteiligungskapital in Höhe des rund 2,75-fachen Ihres Jahresgewinns
, der mindestens 100.000 Euro vor Steuern betragen muss.
Wenn Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen wollen, fordern Sie völlig unverbindlich den kostenfreien Antrag auf Zuteilung von
Wagniskapital an.
Keine Bearbeitungsgebühren und Vorkosten! Vertrauliche und zuvorkommende Beratung ist garantiert.
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